Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Durchführung von Beratung, Training und Coaching
der FÜHRUNGS- und ORGANISATIONS-ENTWICKLER
1. Geltung der Rahmenbedingungen
Unsere Rahmenbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge und von uns erbrachten Leistungen. Sie gelten während der gesamten Geschäftsverbindung, auch wenn sie im Einzelfall nicht mehr gesondert vereinbart werden.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Auftrag schriftlich bestätigt hat. Mündliche und telefonische Aufträge bedürfen ebenso wie Ergänzungen und Änderungen bestehender Verträge der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der Leistung für das konzipierte Programm ist abhängig von Zielsetzung, Beratungs- und Qualifikationsbedarf. Dies bedingt auch Änderungen und Erweiterungen des konzipierten Leistungsprogramms in Themenbereichen, Leistungsinhalten und bedarfsjustierten Maßnahmen. Wesentliche Änderungen des Programms, die den Gesamtzuschnitt des konzipierten Leistungsprogramms verändern, müssen mit Ihnen abgestimmt werden.
3.2. Falls zwischen den Vertragspartnern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verantwortlich für die Bereitstellung von sämtlichen Hilfsmitteln, die zur Durchführung von Seminaren bzw. anderen Maßnahmen benötigt werden, wie z. B. Flipcharts, Pinwände, Beamer, etc.
4. Vergütung, Zahlungsfristen
4.1. Zum konzipierten Leistungsprogramm erhalten Sie anhand einer Investitionsübersicht eine Vorkalkulation, die nach Honorarsätzen für Leistungstage (Projektsitzung, Konzeption, Training, Workshop, Analyse, Beratung, Training on the Job, Coaching.) und Kostensätzen (Berichte und Ausarbeitungen, Spesen, Auslagen, Arbeitsunterlagen, lizenzierte Produkte, Geräte etc.) geordnet ist.
4.2. Unsere Kostenangaben (Honorar- und Kostensätze) verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.
4.3. Wir werden Leistungs-Teilabschnitte jeweils nach Erbringung abrechnen. Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge und sofort fällig.
5. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Lizenzen
5.1. Arbeitsunterlagen für die Teilnehmer sind nicht grundsätzlicher Bestandteil von Seminaren/Trainings und werden nur auf gesonderte Beauftragung seitens des Kunden von uns erstellt.
5.2. Diese Arbeitsunterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Unsere Kunden erwerben an dem von uns für sie entwickelten und gestalteten Programm ein Nutzungsrecht nur für den persönlichen Gebrauch der jeweiligen Teilnehmer. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist sowohl dem Kunden wie dem Teilnehmer nicht gestattet.
5.3. Jede, auch nur auszugsweise, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem Kunden bzw. den Teilnehmern überlassenen Arbeitsunterlagen ist nicht gestattet, es sei denn, dass unsere schriftliche Zustimmung gegeben wird. Ebenso bedarf die Weiterverwendung der Arbeitsunterlagen für Fortbildungsmaßnahmen oder interne Seminare des Kunden ohne unsere weitere Beteiligung der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit uns.
5.4. Das geistige Eigentum sowie das Urheberrecht an unseren Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten steht ausschließlich uns zu.
6. Geheimhaltung, Sicherung der Unabhängigkeit
Ein Recht des Kunden auf Ausschließlichkeit besteht nicht. Wir sind berechtigt, die bei der Erbringung unserer Leistungen beim Kunden gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in allgemeiner Form und ohne Nennung des Kundennamens für unsere weitere Tätigkeit zu verwenden und zu verarbeiten. Über die bei unserer Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden wir gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren.
7. Datenspeicherung, Datenschutz
Personenbezogene Kundendaten werden sorgfältig im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, gespeichert und genutzt. Der Kunde/Teilnehmer erklärt sich durch Beauftragung/Anmeldung mit der Speicherung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Leistungsabwicklung, der internen Bearbeitung sowie für spätere Informationen über unsere Leistungen einverstanden.
8. Kündigung, Annahmeverzug, Absagen vereinbarter Leistungstermine
8.1. Firmeninterne Veranstaltungen
a) Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund.
Im Falle der Kündigung während eines laufenden Leistungsprogramms behalten wir den Anspruch auf die volle Vergütung der Honorare. Die übrigen Kosten werden insoweit geschuldet, als sie bis zur Wirkung der Kündigung anfallen.
Werden bereits beauftragte Leistungen (Projektsitzung, Training, Workshop, Coaching, Beratung, Auditierung) abgesagt, berechnen wir ein Ausfallhonorar. Die Honorare sowie unsere Kosten mit Ausnahme der Spesen und Auslagen berechnen wir anhand der vereinbarten Sätze mit folgenden Pauschalierungen (Zeitraum zwischen Absage und vereinbartem Durchführungstermin
Prozentsatz der Vergütung, den wir erhalten):
3 Monate 30 % | 6 Wochen 50 % | 4 Wochen 75 % | 2 Wochen 100 %
b) Bei Kündigung des Kunden aus wichtigem Grunde, der jedoch nicht auf unserem vertragswidrigen Verhalten beruht, berechnen wir einen unserer bisherigen Leistung entsprechenden Teil der vereinbarten Gesamtvergütung zuzüglich der angefallenen Nebenkosten.
c) Bei Kundenkündigung aus wichtigem Grunde, der auf unserem vertragswidrigen Verhalten beruht, haben wir nur Anspruch auf Honorierung unseres erbrachten Leistungsteils.
d) Kündigen wir aus einem wichtigen Grunde, den der Kunde zu vertreten hat, so gilt a) entsprechend. Eventuelle weitergehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
8.2. Offene Seminare
a) Bei Stornierung der Teilnahme an einem offenen Seminar kürzer als 4 Wochen vor dem Seminartermin berechnen wir 50% der Teilnahmegebühr.
b) Für den Kunden besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
c) Bei einer kurzfristigen (kürzer als 4 Wochen) Umbuchung auf einen anderen Termin berechnen wir eine Pauschale von 100,- €. Wird der neue Termin anschließend storniert, berechnen wir 50% der Teilnehmergebühr.
9. Haftung
Ansprüche des Kunden oder der Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf unserer Seite vor. Dies gilt auch für Folgeschäden. Generell ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar waren.
10. Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag können vom Kunden nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn, dass wir dem schriftlich zustimmen. Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen von uns sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.
11. Veranstaltungsort, Aufgabenabgrenzung
Wir erbringen nur unser eigenes Leistungsprogramm. Der Kunde bzw. der Teilnehmer hat für Anreise, Unterbringung und Verpflegung am Veranstaltungsort in jedem Falle selbst zu sorgen; hierzu kommt kein Vertragsverhältnis mit uns zustande. Dies gilt selbst dann, wenn wir die Hotelreservierung vermitteln. Dieser zusätzliche Service wird von uns nur gefälligkeitshalber erbracht.
12. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel
12.1. Gerichtsstand ist Fulda
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser Rahmenbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll dann diejenige wirksame Regelung gelten, die dem angestrebten Zweck der Rahmenbedingungen am nächsten kommt.